Versicherungsschutz für Studenten, Gäste und freiwillige Mitarbeitende (ohne Lohn)

Studenten

Immatrikulierte der Universität sind subsidiär gegen Unfall versichert. Die Unfallversicherung der Studierenden muss in ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeschlossen sein.

Mitarbeitende ohne Gehalt und Gäste

Mitarbeitende ohne Gehalt und Gäste (z.B. Gaststudenten, Schnupperlehrlinge und Schüler, die in den Ferien ein Labor besuchen) müssen der Univerwaltung vorangemeldet werden.

Die Laborleiter sind verantwortlich, dass diese Regelung eingehalten wird. Die entsprechende Meldung kann auf Uni Intern direkt vorgenommen werden (Dienstleistungen > Personal > Index A-Z > Unfallversicherung > Nicht besoldete Personen mit einmaliger Entschädigung).